Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen
(Leistungen) zwischen Haushalts-& Haustierservice und dem Auftraggeber. Die
Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche
Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten Teile/Punkte dieser
Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. Änderungen
Haushalts-& Haustierservice ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem
Wissen und Können zu erledigen. Abgeschlossene Berufsausbildungen wie z.B.
Tierpfleger, Gärtner usw. müssen aber nicht vom Inhaber vorliegen.
Haushalts-& Haustierservice wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur
Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.
Der Vertrag zwischen Haushalts-& Haustierservice und dem Auftraggeber ist
abgeschlossen, wenn Haushalts-& Haustierservice die Annahme des schriftlich
fixierten Auftrages (eventuell mit Erweiterung) dem Auftraggeber vollständig
schriftlich bestätig hat. Mündliche Nebenabsprachen und Vereinbarungen sind
unwirksam. Folgeaufträge für den Home-Tiersitting Service können mündlich erteilt
und müssen schriftlich bestätigt werden. Haushalts-& Haustierservice und der evtl.
ausführende Mitarbeiter haben für die gesamte Dauer des Auftrages
uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder einer/mehreren
ausdrücklich von ihm legitimierten Person(en). Dies kann ausschließlich durch den
Auftraggeber eingeschränkt werden. Der Auftrag kann sowohl telefonisch als auch
per e-Mail erteilt werden. Für den Gassi-Service & den Tiertaxidienst genügt eine
Anmeldung von drei Tage vor dem gewünschten Termin.
Beim Home-Tiersitting/ Gassi-Service erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er
der Mieter/ Eigentümer/ Unternehmer des Hauses/ der Wohnung/des Unternehmen
ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll.
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der
Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin.
Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann
entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten,
Deponierung an einem vermeintlich sicherem Ort ...). Zusätzliche Anfahrten können
vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 0,30 EUR pro km je Hin- und
Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen
zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: reißfeste Leine,
passendes Halsband, Decke und andere für den Hund/Tier vorgesehenen Hilfsmittel,
technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind
ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht
geschieht, ist Haushalts-& Haustierservice schon jetzt beauftragt, die notwendigen
Hilfsmittel auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die
Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten
des Auftraggebers entstehen, wird von Haushalts-& Haustierservice keinerlei
Haushalts-& Haustierservice oder dem ausführenden Mitarbeiter in Verwahrung
gegebenes Bargeld wird in der Objekt-Checkliste quittiert und im Abnahmeprotokoll
wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Beim Home-Tiersitting ist die Inaugenscheinnahme durch vollständiges Ausfüllen der
maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Unvollständige oder falsche Angaben
seitens des Auftraggebers oder des von ihm legitimierten Dritten berechtigen
Haushalts-& Haustierservice zur fristlosen Kündigung und zeichnen sie diesbezüglich
eventuellen Haftungen, die mit den unvollständigen oder falschen Angaben in der
Checkliste kausal verbunden sind, von jeglicher Haftung frei.
Die Checklisten sind vom Auftraggeber und Haushalts-& Haustierservice oder von der
legitimierten Person zu unterzeichnen.
Ein Auftrag für den Gassi-Service & den Tiertaxidienst gilt als storniert, sofern die
Kündigung/Stornierung telefonisch oder per e-Mail spätestens 24 Stunden vor dem
gebuchten Termin erfolgt. Beim Home-Tiersitting ist eine Frist von 3 Tagen vor
Beginn einzuhalten. Werden diese Fristen überschritten, behält Gassi- &
Haustierservice sich das Recht vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung
in Höhe von 15,- Euro in Rechnung zu stellen.
5) Haftungsausschluss/Bedingungen
Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert,
- dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist.
- dass das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist vor Inanspruchnahme des
gebuchten Service vorzulegen).
- dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde.
- dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der
Versicherung ist nachzuweisen)
- ebenso ist Ihr Hund bei der Stadt/Land versteuert.
Die Haftpflichtversicherung Ihres Tieres muss im Schadensfall für alle durch Ihr
Tier entstandenen Schäden aufkommen. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließen
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach § 833 BGB.
Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der
Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des
Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es
wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen
Speziell im Home-Tiersitting gelten noch die folgenden
Haftungsausschlüsse/Bedingungen: Die Firma haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch
oder Vandalismus. Gassi- & Haustierservice haftet auch nicht für verendete Pflanzen,
Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von Haushalts-&
Haustierservice zurückzuführen.
Haushalts-& Haustierservice und deren Mitarbeiter verpflichten sich die
anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Inventars,
Hausrates, Gebäude, Pflanzen, Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht
verschuldete Schäden übernimmt Haushalts-& Haustierservice und deren Mitarbeiter
keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu
vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat Haushalts-& Haustierservice und deren
Mitarbeiter auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den
Auftraggeber weiter zu leiten (sofern Kontaktadresse hinterlegt wurde).
Bei Gefahr für Hab und Gut ist Haushalts-& Haustierservice und deren Mitarbeiter
berechtigt die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand,
Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber
zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen
aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein. (z.B. in einem verschlossenen Raum).
Zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers, und für Haushalts-& Haustierservice
und deren Mitarbeitern vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht widerlegt
werden können, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen als die vom
Auftraggeber benannten Zugang haben oder erhalten.
Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugänge zu der
Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.
Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftlich) zwischen dem ausführenden
Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu Haftungs-
und Versicherungsverlust. Vereinbarungen finden nur über den Geschäftsinhaber
Gültigkeit, außer dem Mitarbeiter liegt eine Vollmacht vor.
Alle für Haushalts-& Haustierservice bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind
schriftlich an die Geschäftsadresse von Haushalts-& Haustierservice zu richten. Die
Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checkliste und des
Abnahmeprotokolls, an Mitarbeiter der Firma ersetzen diese Verpflichtung nicht.
Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei
Haushalts-& Haustierservice.
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam vom Auftraggeber und
Haushalts-& Haustierservice der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene
Schäden im Objekt festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen